Kind gesetzlich privat versichern
Kind gesetzlich oder privat versichern? / Foto: Andrei_R

Wenn Partner verschieden versichert sind, dann sind die generellen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung meist bekannt. Dennoch stellt sich oft die Frage, wie der gemeinsame Nachwuchs am besten versichert werden sollte. Neben allgemeinen Erwägungen spielen auch rechtliche Vorgaben eine Rolle bei der Entscheidung.

Kinder in der Krankenversicherung: Grundsätzliche Unterschiede

Dass die Leistungen privater und gesetzlicher Krankenkassen sich erheblich unterscheiden können, dürfte kein Geheimnis sein. In Sachen Kinderkrankenversicherung unterscheiden sich die beiden Varianten aber auch noch anderweitig. Denn während Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei als Familienmitglied mitversichert werden können, besteht diese Option in der privaten Krankenversicherung nicht. Für Kinder muss hier ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen und entsprechende monatliche Beiträge entrichtet werden. Ist der privat versicherte Elternteil seit mindestens drei Monaten bei dem entsprechenden Krankenversicherungsträger versichert, besteht für diesen eine Pflicht, das Kind ohne Gesundheitsprüfung zu versichern. Dafür müssen bestimmte Fristen gewahrt werden. Der für das Kind gewählte Versicherungsumfang darf meist den des versicherten Elternteils nicht übersteigen.

Grundlegendes Entscheidungskriterium: Familienstand der werdenden Eltern

Die Entscheidung über die Art der Versicherung wird in der Praxis zu weiten Teilen durch rechtliche Vorgaben bestimmt. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zunächst zwischen verheirateten und unverheirateten Elternpaaren. Sind die Eltern nicht verheiratet, besteht für sie keine grundsätzliche Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung des Nachwuchses: Dann ist einzig und allein der Versicherungsstatus der Mutter entscheidend. Das Kind muss also so versichert werden, wie die Mutter es auch ist. Verheirateten steht es grundsätzlich offen, ob sie ihr Kind beim gesetzlich oder beim privat versicherten Elternteil mitversichern wollen. Allerdings gibt es auch dazu Vorgaben, man kann also nicht einfach frei entscheiden.

Einkommen entscheidet häufig über die Wahl der Versicherung

Für Unverheiratete ist die Entscheidung damit schon gefallen. Verheiratete Paare müssen nun im nächsten Schritt das Gehalt desjenigen heranziehen, der privat versichert ist. Liegt dieses unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche im Jahr 2021 bei 5.362,50 Euro liegen wird, kann das Kind in der gesetzlichen Versicherung mitversichert werden. Liegt dieses über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss geprüft werden, wie sich das Gehalt des gesetzlich versicherten Elternteils dazu verhält. Ist dieses das höhere Einkommen, kann das Kind ebenfalls gesetzlich versichert werden. In beiden Fällen können Eltern ihr Kind aber auch privat versichern lassen. Anders liegt der Fall, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher ist: Dann muss das Kind beitragspflichtig versichert werden.

Praktische Überlegungen zur Kinderversicherung

Wenn auch in der Theorie eine Wahlfreiheit besteht, können Eltern in der Praxis oft nicht wählen. Der häufigste Fall ist, dass der privat Versicherte selbstständig ist und mehr verdient als der Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann hat das Kind keinen Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es kann aber trotzdem gesetzlich versichert werden – nur eben nicht beitragsfrei, sondern für etwa 200 Euro im Monat. Dann macht es mehr Sinn, das Kind privat zu versichern.

Es ist aber gut zu wissen, dass dies bei Kindern später leicht geändert werden kann: Verändern sich die Einkommensverhältnisse oder der Versicherungsstatus der Eltern, ändert sich auch die Kinderkrankenversicherung. Das gilt umgekehrt auch für Kinder, die gesetzlich mitversichert werden. Mit dem Eintritt in Studium oder Berufsleben wird das Kind später ganz normal gesetzlich pflichtversichert. Wenn möglich werden sich aber in der Praxis die meisten Eltern aus finanziellen Erwägungen für die beitragsfreie Versicherung des Nachwuchses in der gesetzlichen Versicherung entscheiden. Denn die monatlichen zusätzlichen Beiträge können eine enorme Belastung für eine junge Familie sein. Anders sieht das bei Beamten mit Beihilfeanspruch aus: Sie bekommen die private Krankenversicherung für ihr Kind meist sehr günstig.

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